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Die offizielle Rechtsabteilung der Piratenpartei dient zur Klärung juristischer Fragen.

Als Organisation der Verwaltung dient die Rechtsabteilung als optimale Klärungsstelle bei Rechtstreitigkeiten in die unsere Partei verwickelt werden könnte.
Um diese Aufgabe bewältigen zu können, stehen hier juristische Fachkräfte aus allen rechtlichen Bereichen der Piratenpartei Deutschland zur Seite.
Es wird dazu juristisches Fachwissen auf allen Gebieten gesammelt, das für die funktionierende Arbeit einer Partei von Wichtigkeit sein kann.

Wir bitten um Verständnis, dass die Rechtsabteilung vornehmlich Anfragen von Organen wie Vorstände oder Schiedsgerichte bearbeitet.
Anfragen mit rein privater Natur können wir daher nur in begründeten Ausnahmefällen bearbeiten.

Zitat:
"Das Recht muß nie der Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Recht angepaßt werden."

Immanuel Kant

Aufgrund folgender Paragraphen unterliegt die Rechtsabteilung der Piratenpartei den gesetzlichen Regelungen im Bezug auf die Auskunftspflicht gegenüber Parteimitgliedern:
BORA § 2, Absatz: 1,2,3, StGB § 203, Absatz: 1,3, StPO § 53, Absatz: 1,3, StPO § 53a, Absatz: 1,2,